Gasprüfung nicht vergessen!
Wohnmobil-Fans fiebern dem Start der Camping-Saison entgegen und freuen sich auf die ersten Fahrten ins Grüne. Was sie dabei auf keinen Fall vergessen sollten, sind die geltenden Prüfpflichten für privat genutzte Freizeitfahrzeuge. Spätestens alle zwei Jahre muss sich ein ausgebildeter Sachverständiger davon überzeugen, dass die Flüssiggas-Anlage an Bord keine Mängel aufweist. Unabhängig von diesem Zweijahres-Rhythmus besteht zusätzlich eine Prüfpflicht, wenn Änderungen an der Gasanlage vorgenommen wurden – also zum Beispiel ein Gasgerät ausgetauscht wurde. Auch dann muss ein Sachkundiger hinzugezogen werden. Wichtig außerdem für stolze Neubesitzer eines Wohnmobils oder Caravans: Liegt dem Fahrzeug keine Herstellerbescheinigung bei, dass die Flüssiggas-Anlage gemäß der Norm DIN EN 1949 eingebaut wurde, ist auch in diesen Fällen eine Prüfung der Gasanlage vor der ersten Inbetriebnahme Vorschrift. Zuständig für die Prüfung der Gasanlagen sind sogenannte Sachkundige nach G 607, einem Arbeitsblatt, das die Pflichten und Fristen regelt. Einen Sachkundigen in ihrer Nähe können Wohnmobil- oder Caravanbesitzer ganz einfach online finden unter www.gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de.
Quelle/Foto: obs/Deutscher Verband Flüssiggas e. V./Dmitry Naumov